Elektronischer Rechtsverkehr: Einführung der Programme SigNotar und XNotar
Rundschreiben der Bundesnotarkammer 36/2005 vom 19.12.2005
Einführung von SigNotar und XNotar
Wie bereits verschiedentlich mitgeteilt, wird die NotarNet GmbH die für den Einsatz der Software benötigten Hardwarekomponenten (Kartenlesegerät, Scanner) nicht selbst anbieten. Stattdessen sind die Anbieter von Notariatssoftware aufgefordert worden, eigene Software/Hardware-Pakete mit den von der NotarNet-GmbH empfohlenen Kartenlesegeräten und Scannern anzubieten, die von der NotarNet GmbH auf ihre Funktionsfähigkeit mit SigNotar und XNotar getestet wurden. Zur Förderung von Paketangeboten gibt die NotarNet GmbH das Softwarepaket zu vergünstigten Konditionen (20 % Nachlass) an Zwischenhändler ab. Voraussetzung für die Gewährung des Rabatts ist, dass
- der Zwischenhändler bei der NotarNet GmbH angemeldet ist und
- versichert, dass die Abgabe des betreffenden Programms im Zusammenhang mit einem Angebot erfolgt, mit dem der bezeichnete Notar zugleich benötigte Hardware (Rechner, Kartenlesegerät, Scanner) und/oder Vor-Ort-Wartungsdienstleistungen im Hinblick auf die Einrichtung und Pflege der Programme erwirbt.
Die Notarnet GmbH wird auf ihrer Internetseite auf bei ihr registrierte Zwischenhändler unter Angabe von deren Kontaktdaten hinweisen.
- Rundschreiben der NotarNet GmbH zur Einführung von SigNotar und XNotar
- Empfehlungen der NotarNet GmbH für Hard- und Software-Ausstattung beim Einsatz von SigNotar und XNotar
- Preisliste der NotarNet GmbH für Anwendungen zum elektronischen Rechtsverkehr (12/05)
- Bestellformular der NotarNet GmbH "Elektronischer Rechtsverkehr"
- Vertragsbedingungen der NotarNet GmbH für Produkte für den elektronischen Rechtsverkehr im Notarbüro (ElRv)
- Supportvertrag der NotarNet GmbH
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