Geldwäschebekämpfung

Notarinnen und Notare haben eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Notarinnen und Notare leisten seit jeher durch die zuverlässige Prüfung und Dokumentation der Identität der Beteiligten, die langjährige Aufbewahrung notarieller Urkunden und die steuerlichen Meldungen an die Finanzämter einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. In Zusammenarbeit mit dem Grundbuchamt und dem Handelsregister führt die notarielle Tätigkeit zu einer großen Transparenz. Viele potenzielle Täter werden dadurch bereits im Vorfeld von der Vornahme beurkundungsbedürftiger Geschäfte abgeschreckt.

Darüber hinaus sind Notarinnen und Notare Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Sie unterliegen damit spezifischen Pflichten zur Identifizierung von Beteiligten und zur Meldung von Verdachtsfällen. Bei Immobiliengeschäften müssen sie den wirtschaftlich Berechtigten von beteiligten Gesellschaften anhand einer Dokumentation der Eigentums- und Kontrollstruktur auf Schlüssigkeit überprüfen. Wird die hierfür erforderliche Dokumentation nicht vorgelegt, ist die Beurkundung abzulehnen. Ein Beurkundungsverbot gilt auch dann, wenn eine ausländische Gesellschaft eine im Inland gelegene Immobilie oder Anteile an einer immobilienhaltenden Gesellschaft erwerben möchte und nicht im Transparenzregister eingetragen ist. Intransparente Beteiligte werden damit von vornherein aus dem Beurkundungsverfahren herausgehalten und an einem Immobilienerwerb gehindert. Darüber hinaus sieht das Geldwäschegesetz vor, dass Notarinnen und Notare bestimmte besonders geldwäscherelevante Sachverhalte im Immobilienbereich standardmäßig an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen melden. Insbesondere im Immobiliensektor stellt die notarielle Tätigkeit daher eine wichtige Stütze im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dar.

 

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