Vorbereitungslehrgänge auf die notarielle Fachprüfung

Den Nachweis der fachlichen Eignung für die Bestellung zum Notar erbringen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte durch die notarielle Fachprüfung.
Das Fachinstitut für Notare bietet - anknüpfend an die bisherigen Grundkurse - einen Vorbereitungslehrgang auf die notarielle Fachprüfung an.

Dieser Kurs wird mindestens einmal jährlich angeboten und verteilt sich auf vier 6-tägige Blöcke. Er umfasst alle prüfungsrelevanten Rechtsgebiete vom Grundstücks-, Erb- und Familienrecht über Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht bis hin zum Dienst-, Kosten- und Europarecht. Den Teilnehmern werden vier Probeklausuren mit Klausurbesprechung angeboten.

In allen Bundesländern mit Anwaltsnotariat wird die erfolgreiche Teilnahme am Vorbereitungskurs auf die notarielle Fachprüfung auch als Nachweis der fachlichen Eignung i. S. d. § 6 Abs. 1 Satz 1 BNotO bei der Bewerbung um eine Notarstelle nach aktuell geltendem Recht anerkannt.