Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung

Gegenstand des Vertrages ist der Erwerb einer Eigentumswohnung. Neben der Beurkundung wurde der Notar mit der Beschaffung notwendiger behördlicher Genehmigungen (Vollzugstätigkeit) und der Mitteilung der nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eintretenden Kaufpreisfälligkeit an den Käufer (sonstige betreuende Tätigkeit) beauftragt.
Bei einem angenommenen Kaufpreis von 160.000 € fallen folgende Kosten an:
  • für die Beurkundung des Vertrages
    eine doppelte Gebühr nach § 36 Abs. 2 KostO in Höhe von 594,00 €,

  • für den Vollzug
    eine halbe Gebühr nach § 146 Abs. 1 KostO in Höhe von 148,50 €,

  • für eine sonstige betreuende Tätigkeit
    eine halbe Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO in Höhe von 66,00 €.

Hinzu kommen die Auslagen nach tatsächlichem Aufwand wie Telefon und Porto sowie die Umsatzsteuer von derzeit 19%.

Für die Schreibauslagen gilt als Faustregel 0,50 € für die ersten 50 Seiten, danach 0,15 € pro Seite. Erfahrungsgemäß bewegen sich die Auslagen hier im Bereich um 50 €.

Der Geschäftswert kann bei bestimmten Vertragsgestaltungen vom Kaufpreis abweichen; auch ist es möglich, dass mehrere Gebühren für verschiedene betreuende Tätigkeiten anfallen. Letztere können je nach Umfang der Tätigkeit von der im Beispiel angegebenen Gebührenhöhe abweichen.