Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung
für die Beurkundung des Vertrages
eine doppelte Gebühr nach § 36 Abs. 2 KostO in Höhe von 594,00 €,für den Vollzug
eine halbe Gebühr nach § 146 Abs. 1 KostO in Höhe von 148,50 €,für eine sonstige betreuende Tätigkeit
eine halbe Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO in Höhe von 66,00 €.
Hinzu kommen die Auslagen nach tatsächlichem Aufwand wie Telefon und Porto sowie die Umsatzsteuer von derzeit 19%.
Für die Schreibauslagen gilt als Faustregel 0,50 € für die ersten 50 Seiten, danach 0,15 € pro Seite. Erfahrungsgemäß bewegen sich die Auslagen hier im Bereich um 50 €.
Der Geschäftswert kann bei bestimmten Vertragsgestaltungen vom Kaufpreis abweichen; auch ist es möglich, dass mehrere Gebühren für verschiedene betreuende Tätigkeiten anfallen. Letztere können je nach Umfang der Tätigkeit von der im Beispiel angegebenen Gebührenhöhe abweichen.
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Glossar
Hier finden Sie Erläuterungen zu häufigen Begriffen in notariellen Urkunden.
Zentrales Vorsorgeregister
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist das bundesweite Register für Vorsorge-
vollmachten und Patientenverfügungen. Wir führen es im gesetzlichen Auftrag.
Zentrales Testamentsregister
Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) ist ab 2012 das bundesweite Register für amtlich verwahrte Testamente und Erbverträge.