Erbscheinsantrag
Bei einem Nachlasswert (Wert aller Nachlassgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten) von 25.000 € erhält der Notar für die Aufnahme des Antrags vorstehenden Inhalts eine volle Gebühr nach § 49 Abs. 2 KostO in Höhe von 84,00 €.
Hinzu kommen die Auslagen nach tatsächlichem Aufwand wie Telefon und Porto sowie die Umsatzsteuer von derzeit 19%. Für die Schreibauslagen gilt als Faustregel 0,50 € für die ersten 50 Seiten, danach 0,15 € pro Seite. Erfahrungsgemäß bewegen sich die Auslagen hier im Bereich um 8 €.
Rechnet man zu diesen Antragskosten die Gerichtskosten zur Erteilung des Erbscheins hinzu (volle Gebühr nach § 107 Abs. 1 Satz 1 KostO: 84 €), ergibt sich ein Gesamtbetrag von etwa 190 €. Ein notarielles Testament, welches in der Regel den Erbschein ersetzen kann und damit dessen Beantragung und Erteilung entbehrlich macht, hätte im Beispielsfall Gebühren in Höhe von gerade einmal 84 € zzgl. Umsatzsteuer und Auslagen ausgelöst. Der Kostenvorteil liegt dabei auf der Hand.
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