Ein Mann im Anzug zeigt einer Frau etwas auf einem Tablet

Firma

Bei der Auswahl des zulässigen Firmennamens und der Klärung von Zweifelsfragen sind Notarinnen und Notare behilflich.

Die Firma ist der Name, mit dem das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und im Geschäftsverkehr auftritt.

Die Firma muss so gewählt werden, dass sie zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet ist und sich von anderen Firmen deutlich unterscheidet. Der Firmenname kann auf dem Namen der Inhaberin oder des Inhabers (Personenfirma, z. B. "Klara Schumacher OHG") oder dem Tätigkeitsbereich des Unternehmens beruhen (Sachfirma, z. B. "Autoverwertung und Recycling am Gendarmenmarkt GmbH"). Zulässig sind auch unterscheidungskräftige Phantasienamen, die nicht dem Unternehmensgegenstand entnommen sind (z. B. "Paradiso GmbH" für ein Sonnenstudio).

In jedem Fall muss sich die Rechtsform des Unternehmens aus einem entsprechenden Zusatz erkennen lassen. Die Firma von Einzelkaufleuten muss den Zusatz "eingetragener Kaufmann" oder "eingetragene Kauffrau" (Abkürzung "e.K.") enthalten.

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