Ältere Frau mit jungen Paar beratend im Gespräch

Notarielle Streitschlichtung

Ob Scheidungsvereinbarung oder Erbauseinandersetzung: Die Einschaltung einer Notarin oder eines Notars hilft nicht nur, künftigen Streit zu vermeiden, sondern auch einen einmal entstandenen Streit wieder aus der Welt zu schaffen.

Vier Vorteile der notariellen Schlichtung stechen besonders hervor:

  • Die Schlichtung ist mehr als ein Gerichtsverfahren: Die Beteiligten bestimmen selbst das Ergebnis. Es gibt keine Gewinner oder Verlierer.
  • Die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens unterbricht die Verjährung - das bedeutet Zeitgewinn für Verhandlungen.
  • Aus der Schlichtungsvereinbarung kann unmittelbar vollstreckt werden - wie aus einem Gerichtsurteil.
  • Einigungen vor einer unabhängigen Stelle, wie der Notarin oder dem Notar, sind in der Regel schneller, unbürokratischer und preiswerter als ein Gerichtsurteil.
  • Durch Landesrecht kann vorgeschrieben sein, dass man bei bestimmten Streitigkeiten einen Einigungsversuch bei einer Notarin oder einem Notar oder einer anderen Gütestelle versucht haben muss, bevor man Klage beim Amtsgericht erheben kann.

Aber auch in allen anderen Streitigkeiten kann jederzeit ein Schlichtungsverfahren, eine sog. Mediation, durchgeführt werden. Notarinnen und Notare helfen unparteiisch, eine für beide Seiten tragfähige Lösung zu finden. Sofern die Beteiligten dies wünschen, formulieren sie die Einigung in rechtlich eindeutiger Weise und kümmern sich um deren praktischen Vollzug. So ist der Erfolg der Schlichtung auch in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht gesichert.

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