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Notar als Schiedsrichter

Zur Vermeidung langer und kostspieliger Gerichtsverfahren werden Schiedsverfahren immer attraktiver. Wenn die Regelung eines Streits durch ein Schiedsgericht vereinbart wurde, sind dessen Entscheidungen genauso verbindlich wie ein gerichtliches Urteil.

Schiedsvereinbarung

Die Lösung eines Streites durch ein Schiedsverfahren setzt zwischen den Parteien eine Schiedsvereinbarung voraus, die bereits zusammen mit dem eigentlichen Vertrag abgeschlossen werden sollte.

Eine Schiedsvereinbarung ist eine Vereinbarung der Parteien, alle oder einzelne Streitigkeiten in einer bestimmten Sache der Entscheidung durch ein Schiedsgericht zu überlassen. Eine Schiedsvereinbarung kann sowohl für einen bereits entstandenen Streit als auch für künftige Streitigkeiten abgeschlossen werden. Sie kann als selbständige Vereinbarung (Schiedsabrede) oder als Klausel in einem Vertrag (Schiedsklausel) aufgenommen werden. In jedem Fall sind besondere Formvorschriften zu beachten.

Schiedsrichter

Vereinbaren die Parteien nichts anderes, so besteht das Gericht aus drei schiedsrichtenden Personen, wovon jede Partei eine schiedsrichtende Person auswählt. Diese beiden schiedsrichtenden Personen bestellen die dritte schiedsrichtende Person, die als Vorsitzende des Schiedsgerichts tätig wird.

Die Parteien können aber auch ein anderes Verfahren für die Bestellung vereinbaren. Beispielsweise kann ein Gremium festgelegt werden, welches die Richterinnen und Richter im Einzelnen auswählt. Als solches "Gremium" kommt auch die Bundesnotarkammer bzw. die jeweilige regionale Notarkammer in Betracht.

Bei der Auswahl der schiedsrichtenden Personen sind die Parteien völlig frei. Für die Verfahrensbeteiligten hat das den Vorteil, dass sie Persönlichkeiten auswählen können, die je nach Sachlage des konkreten Falles aufgrund ihrer beruflichen oder sonstigen Qualifikation besonders geeignet sind, eine verbindliche Lösung herbeizuführen.

Notarinnen und Notare sind als schiedsrichtende Personen besonders geeignet. Ihre Fähigkeit, Verhandlungen fair, neutral und sachgerecht zu gestalten, stellen sie als Träger eines öffentlichen Amtes und unabhängige und unparteiische Betreuer der Parteien täglich unter Beweis. Durch ihre spezialisierte Ausbildung sind sie auch in fachlicher Hinsicht Ihr kompetenter schiedsrichtender Beistand.

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