prentation

Übergang des Eigentums

Erst wenn der Kaufpreis vollständig gezahlt ist, reichen die Notarin oder der Notar den Antrag auf Umschreibung des Eigentums zum Grundbuch ein.

Für die veräußernde Partei ist dadurch sichergestellt, dass sie ihr Eigentum an der Immobilie erst verliert, wenn sie den vereinbarten Kaufpreis erhalten hat. Die Notarin oder der Notar stellen durch diese Vertragsgestaltung sicher, dass sie keine ungesicherte Vorleistung erbringt.

Der Übergang des Eigentums auf die erwerbende Partei hängt regelmäßig von weiteren Voraussetzungen ab. Insbesondere müssen Notarin oder Notar dem Grundbuchamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes mit vorlegen. Diese wird erst erteilt, wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde.

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