Bundesnotarkammer besucht Standesämter im gesamten Bundesgebiet
Die Vorbereitungen für die Einführung des Zentralen Testamentsregisters im Jahr 2012 sind in vollem Gange. Ein wichtiger Schritt für die Inbetriebnahme des Registers wird die Überführung der bestehenden Testamentsverzeichnisse sein. Zu diesem Zweck besucht die Bundesnotarkammer zahlreiche Standesämter im gesamten Bundesgebiet.
Die Mitarbeiter der Bundesnotarkammer aus Berlin haben zur Zeit lange Wege zu bewältigen: Diese Woche befinden sie sich beispielsweise im Süden des Landes in Friedrichshafen, Stuttgart und Schwäbisch-Hall. Letzte Woche waren Gera, Jena und Neustadt a.d. Orla an der Reihe. Anfang Oktober reisen sie nach Nordrhein-Westfalen.
Vor Ort werden die Testamentsverzeichnisse der Standesämter in Augenschein genommen. Darin enthalten sind Verwahrdaten über bestehende Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden (Erbverträge, Erbverzichtserklärungen etc.). Diese Angaben müssen bis 2016 in das Testamentsregister überführt werden.
Zwar befinden sich die Daten grundsätzlich auf „gelben Karteikarten“ – diese sind jedoch in höchst unterschiedlichem Zustand: teils mit Klebeband zusammengehalten, teils geklammert oder genietet. All diese Umstände müssen bereits jetzt für die spätere Verarbeitung der Unterlagen berücksichtigt werden. Zwischenziel ist es, bis Ende des Jahres einen repräsentativen Eindruck vom Zustand der Verzeichnisse zu gewinnen.
Wer ein Testament errichtet hat, möchte auch, dass dieses später gefunden wird und sein letzter Wille tatsächlich beachtet wird. Dafür sorgt ab dem 01. Januar 2012 das von der Bundesnotarkammer neu eingerichtete bundesweite Zentrale Testamentsregister. Weitere Informationen zum Vererben und Nachlass unter www.testamentsregister.de.
Ansprechpartner
Dr. Thomas Diehn, LL.M. (Harvard), Notar a.D.
E-Mail: t.diehn@bnotk.de
Tel.: 030-3838660
www.testamentsregister.de
Die Mitarbeiter der Bundesnotarkammer aus Berlin haben zur Zeit lange Wege zu bewältigen: Diese Woche befinden sie sich beispielsweise im Süden des Landes in Friedrichshafen, Stuttgart und Schwäbisch-Hall. Letzte Woche waren Gera, Jena und Neustadt a.d. Orla an der Reihe. Anfang Oktober reisen sie nach Nordrhein-Westfalen.
Vor Ort werden die Testamentsverzeichnisse der Standesämter in Augenschein genommen. Darin enthalten sind Verwahrdaten über bestehende Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden (Erbverträge, Erbverzichtserklärungen etc.). Diese Angaben müssen bis 2016 in das Testamentsregister überführt werden.
Zwar befinden sich die Daten grundsätzlich auf „gelben Karteikarten“ – diese sind jedoch in höchst unterschiedlichem Zustand: teils mit Klebeband zusammengehalten, teils geklammert oder genietet. All diese Umstände müssen bereits jetzt für die spätere Verarbeitung der Unterlagen berücksichtigt werden. Zwischenziel ist es, bis Ende des Jahres einen repräsentativen Eindruck vom Zustand der Verzeichnisse zu gewinnen.
Wer ein Testament errichtet hat, möchte auch, dass dieses später gefunden wird und sein letzter Wille tatsächlich beachtet wird. Dafür sorgt ab dem 01. Januar 2012 das von der Bundesnotarkammer neu eingerichtete bundesweite Zentrale Testamentsregister. Weitere Informationen zum Vererben und Nachlass unter www.testamentsregister.de.
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E-Mail: t.diehn@bnotk.de
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