Hauskauf per Internet – Risiken für den Verbraucher

Herausgeber: Presseverbund Bayern/RhNotK/HH/Koblenz/Pfalz
Sicherlich: Der Kauf einer Immobilie über eine Versteigerung kann eine gute Gelegenheit für ein „Schnäppchen“ sein. Man kann aber auch böse auf die Nase fallen. Bieter sollten deshalb ein paar Grundregeln beherzigen, ehe sie per Mausklick einkaufen. 

Mit dem Erfolg des Internetauktionshauses eBay erfreut sich das Ersteigern zunehmender Beliebtheit. Die Liste der Dinge, die über Internet ersteigert werden, ist lang: von wertvollen Möbeln und Antiquitäten über Elektroartikel, Autos oder Mode und Sammlerstücke gibt nichts was nicht im Internet angeboten wird. Ziemlich neu ist das Angebot, Immobilien über das Internet zu ersteigern. 

Beim Kauf einer Immobilie geht es meist um viel Geld. Deshalb sollte man dem neuen Angebot ein gesundes Maß an Skepsis entgegenbringen. Die Versteigerung kann vom Verkäufer gerade deshalb gewählt werden, weil die Immobilie auf dem regionalen Markt nicht oder nur gegen Preisabschlag verkäuflich ist (schlechte Lage, schlechter Mietmarkt, etc.). Außerdem tummeln sich auch auf diesem Markt unseriöse Anbieter. Der Erwerb eines Hauses per Ersteigerung ist erst nach notarieller Beurkundung wirksam. Der Verbraucher soll durch den persönlichen Termin beim Notar und durch eine vorgeschaltete 14-tägige „Cooling-Off“-Periode rechtlich gut informiert sein, bevor er sich bindet. Das Recht lässt aber Gestaltungen zu, die den Verbraucher schon weit vor dem Termin in die Bindung schlittern lassen. Die Warnlampen sollten aufleuchten, wenn Sie eine Ersteigerungsvollmacht schriftlich abgegeben sollen, ohne dass vor der Versteigerung eine persönliche Beratung durch einen Notar Ihrer Wahl vorgesehen ist, raten die Notarkammern.

Der Erwerb von Grundstücken erfordert auch im Wege der Auktion die Mitwirkung eines Notars. Dies bedeutet, dass im Anschluss an die Auktion der Grundstückskauf notariell beurkundet werden muss. Hierfür ist erforderlich, dass der Käufer entweder selbst zu dem Notartermin anreist – der häufig ein oder zwei Tage nach der Auktion am Sitz des Versteigerers stattfindet – oder eine Person seines Vertrauens zu dem Abschluss des Vertrags bevollmächtigt. Für das Ersteigern einer Immobilie ist neben dem Kaufpreis eine Courtage zu zahlen. Außerdem fallen die üblichen Notar- und Gerichtskosten an.

Der Käufer hat Anspruch darauf, dass ihm zwei Wochen vor der Beurkundung der beabsichtigte Text des Rechtsgeschäfts zur Verfügung gestellt wird. Bei Online-Auktionen findet sich der Text häufig auf der Internetseite des Auktionators. Lesen Sie den Text genau durch und besprechen offene Fragen mit einem Berater, z. B. einem Notar oder einem Rechtsanwalt.

Besonders wichtig ist auch, vor dem Gebot das Objekt zu prüfen und – sofern möglich – von außen und innen besichtigen. Die Höhe der Nebenkosten, Rücklagen und bevorstehenden Renovierungen im Haus sind Informationen, die viel Geld sparen können. Von Nachbarn lässt sich manchmal eine Menge über die Bewohnerstruktur und über den Verwalter erfahren. Sie sollten auch vorhandene Gutachten über das Kaufobjekt einsehen; es enthält Wissenswertes, z.B. die Grundstücksgröße, Wohnfläche, Baujahr, Zustand, Belastungen, Grundriss, Verkehrswert, usw. 

Wie bei allen Grundstückskäufen ist ausreichendes Kapital für den Erwerb der Immobilie unerlässlich. Die Finanzierung sollten Sie unbedingt mit ihrer Bank vorher abklären. Erfahrene Bieter setzen sich vor der Auktion ein oberstes Preislimit, dass sie unbedingt und ohne Wenn und Aber einhalten – damit sie nicht Gefahr laufen, ihre finanziellen Vorstellungen überzustrapazieren und das Objekt aus Euphorie in der heißen Bietphase zu teuer zu erstehen. Sie sollten unbedingt genauso handeln.