Zweite Auflage des deutsch-französischen Fortbildungsprogramms für Notare und Notarassessoren
Das Programm soll es Notaren und Notarassessoren aus Deutschland und Frankreich ermöglichen, komplexe grenzüberschreitende Sachverhalte unter Heranziehung der jeweils anderen Rechtsordnung zu verstehen und das jeweils richtige – gegebenenfalls auch ausländische – Recht anzuwenden. Auch sollen Einblicke ins notarielle Berufsrecht des jeweils anderen Landes gewährt werden. Die Fortbildung umfasst die Fächer notarielles Berufsrecht, Internationales Privatrecht, Immobilienrecht, eheliches Güterrecht und Erbrecht. In separaten Unterrichtseinheiten wird für die deutschen Teilnehmer das französische Recht in deutscher Sprache und für die französischen Teilnehmer das deutsche Recht in französischer Sprache dargestellt. Ein gegenseitiger Austausch unter den deutschen und französischen Teilnehmern wird in gemeinsamen Unterrichtsblöcken gewährleistet. Unterrichtet wird sowohl in Präsenzveranstaltungen als auch im Wege von elektronischen Sitzungen per Fernzugriff (E-Learning). Die Kurse werden von Notaren aus dem jeweils anderen Land übernommen. Auf Wunsch kann eine Abschlussprüfung abgelegt und ein Abschlusszeugnis erworben werden. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Notare und Notarassessoren pro Land begrenzt. Den Terminkalender sowie weitere praktische Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter http://notr.cjfa.eu.
Für Rückfragen stehen Ihnen das Brüsseler Büro der Bundesnotarkammer (buero.bruessel@bnotk.de) sowie das Centre juridique franco-allemand in Saarbrücken (cjfa@uni-saarland.de) gerne zur Verfügung.
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