Deutscher Bundestag beschließt Zentrales Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer
Das beschlossene Gesetz beruht auf einer Initiative des Bundesrates und Vorarbeiten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Zentrales Testamentsregister" unter der Federführung Baden-Württembergs.
In das Zentrale Testamentsregister werden Verwahrangaben über amtlich verwahrte erbfolgerelevante Urkunden aufgenommen. Die Registrierung dient der Verwirklichung des Grundrechts auf Testierfreiheit aller Bürgerinnen und Bürger. "Das Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer ist ein Gewinn für das gesamte Nachlasswesen in Deutschland mit klarem Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger: es sichert deren Testierfreiheit", sagt Thomas Diehn, Geschäftsführer der Bundesnotarkammer.
Das Zentrale Testamentsregister wird zudem die Justiz (Amtsgerichte und Notare) durch einen einheitlichen Meldeweg zur Registrierung erbfolgerelevanter Urkunden entlasten und ermöglicht Deutschland, von den Ergebnissen der Bestrebungen auf europäischer Ebene zur Vernetzung nationaler Testamentskarteien zu profitieren.
Einzelheiten der gesetzlichen Regelung sind in der noch zu erlassenden Testamentsregisterverordnung auszuführen.
In das Zentrale Testamentsregister werden Verwahrangaben über amtlich verwahrte erbfolgerelevante Urkunden aufgenommen. Die Registrierung dient der Verwirklichung des Grundrechts auf Testierfreiheit aller Bürgerinnen und Bürger. "Das Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer ist ein Gewinn für das gesamte Nachlasswesen in Deutschland mit klarem Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger: es sichert deren Testierfreiheit", sagt Thomas Diehn, Geschäftsführer der Bundesnotarkammer.
Das Zentrale Testamentsregister wird zudem die Justiz (Amtsgerichte und Notare) durch einen einheitlichen Meldeweg zur Registrierung erbfolgerelevanter Urkunden entlasten und ermöglicht Deutschland, von den Ergebnissen der Bestrebungen auf europäischer Ebene zur Vernetzung nationaler Testamentskarteien zu profitieren.
Einzelheiten der gesetzlichen Regelung sind in der noch zu erlassenden Testamentsregisterverordnung auszuführen.
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Zentrales Vorsorgeregister
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist das bundesweite Register für Vorsorge-
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Zentrales Testamentsregister
Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) ist ab 2012 das bundesweite Register für amtlich verwahrte Testamente und Erbverträge.