Gefährliche Hausverlosungen im Internet
Genehmigung und Steuern
In Deutschland wird die erforderliche staatliche Genehmigung für Glücksspiele Privatpersonen grundsätzlich nicht erteilt. Mit der Veranstaltung oder Teilnahme an unerlaubten Glücksspielen macht man sich strafbar. Vielfach unbekannt ist ferner, dass der Veranstalter einer inländischen Ausspielung die Lotteriesteuer in Höhe von 20 % des Wertes sämtlicher Lose berücksichtigen muss – ganz abgesehen von der Grunderwerbsteuer, für die neben dem Veräußerer auch der Erwerber haftet.
Rechtlich ungesicherte Position
In zivilrechtlicher Hinsicht ist der Gewinner einer Hausverlosung, anders als bei einem herkömmlichen notariellen Grundstückskaufvertrag, völlig ungesichert: „Nach geltendem Recht begründen Spiel und Wette keinen durchsetzbaren Anspruch, weder auf Übereignung eines Grundstückes, noch auf sonstige versprochene Gewinne,“ warnt Rebhan. „Der Gewinner ist rechtlich ungeschützt, wenn der Veräußerer sich weigert, die verloste Immobilie zu übereignen, oder insolvent wird.“
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